Arbeitsrecht Rechtsprechung

ArbG: Fristlose Kündigung trotz ‚Rotzlappenbefreiung‘

Ein Servicetechniker im Außendienst wollte keine Maske tragen. Er legte seinem Arbeitgeber unter dem Betreff „Rotzlappenbefreiung“ ein Attest vor. Er wurde abgemahnt und letztlich gekündigt – zu Recht, so das ArbG Köln.

Quelle: ArbG: Fristlose Kündigung trotz ‚Rotzlappenbefreiung‘

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