Arbeitszeit Rechtsprechung

Arbeitszeit – Der DGB Rechtsschutz kommentiert: Ärzte dürfen nicht tagelang arbeiten – Arbeitsrecht im Betrieb

Das EU-Recht verbietet eine Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden. In Krankenhäusern zählen auch die Bereitschaftszeiten dazu, wenn sich die Beschäftigten am Arbeitsort aufhalten. Arbeitnehmer müssen nach Beendigung ihrer Arbeit mindestens elf Stunden Ruhezeit haben.

Quelle: Arbeitszeit – Der DGB Rechtsschutz kommentiert: Ärzte dürfen nicht tagelang arbeiten – Arbeitsrecht im Betrieb

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