Betriebsräte haben kein Initiativrecht zur Bildung eines Arbeitsschutzausschusses. Auch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gibt ihnen keinen entsprechenden Anspruch. Denn eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers führt nicht in jedem Fall zu einem Anspruch des Betriebsrats. So das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 15. April 2014 (AZ: 1 ABR 82/12).
Quelle: Bund-Verlag