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Arbeitsrecht: Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten – Friedrich Graf von Westphalen

Das An- und Ablegen der Schutzausrüstung eines Wachpolizisten ist keine zu vergütende Arbeitszeit, sofern die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Umkleidemöglichkeiten nicht genutzt werden und sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich umzieht.

Quelle: Arbeitsrecht: Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten – Friedrich Graf von Westphalen

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