Arbeitsrecht Chemnitz: Arbeitgeber muss auch ohne Urlaubsantrag von sich aus Urlaub gewähren.
Interessantes Urteil des LAG Berlin-Brandenburg. Mal schauen, ob der Rechtsstreit in die nächsrte Instanz geht.
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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