Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen. Wird der Arbeitnehmer wieder oder mehrfach hintereinander krank, so muss man verschiedene Fallgruppen unterscheiden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/anspruch-auf-lohnfortzahlung-wenn-der-arbeitnehmer-nach-einer-6-woechigen-arbeitsunfaehigkeit-erneut-erkrankt-200482.html
Anspruch auf Lohnfortzahlung
