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Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfrist | Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Das BAG hatte zu entscheiden, ob die Staffelung der Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung verletzt. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen.

Quelle: Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfrist | Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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