Änderungskündigung in der Regel nicht vorteilhaft für den Arbeitnehmer. Mit der Änderungskündigung versucht der Arbeitgeber eine ihm ansonsten nicht gestattete Änderung von Arbeitsbedingungen zwangsweise durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund bedeutet eine Änderungskündigung in der Regel nichts Gutes für den Arbeitnehmer. Die Arbeitsbedingungen sollen sich verschlechtern. Wenn sich die Arbeitsbedingungen nämlich (auch nur teilweise) verbessern sollten, wird der Arbeitgeber immer den Weg über einen Änderungsvertrag gehen. Nur wenn er vermuten muss, dass der Arbeitnehmer seine Zustimmung freiwillig nicht erteilen wird, wird er das Instrument der Änderungskündigung wählen.