Kann der Betriebsrat per Videokonferenz Beschlüsse fassen? Was gilt bei spontanen Änderungen der Tagesordnung? Darf der Vorsitzende auch eigenmächtig handeln? Die Antworten auf diese und vier weitere Fragen haben wir für Sie hier zusammengestellt. Und für alle, die noch mehr wissen wollen, empfehlen wir unsere Neuerscheinung
Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Aufsatz des Bund-Verlag. Eine gute Schnellübersicht über die Beschlussfassung des Betriebsrats.
Das Mitarbeitervertretungsgesetz lässt allerdings abweichend vom Betriebsverfassungsgesetz auch fernmündliche Beschlüsse und Beschlüsse im Umlaufverfahren zu. Hierfür ist aber eine entsprechende Regelung in einer Geschäftsordnung zwingend.
Wir empfehlen Mitarbeitervertretungen aber Beschlüsse ausschließlich – wie auch im Betriebsverfassungsgesetz – in Sitzungen zu fassen.
Quelle: 7 Fragen zu Beschlüssen des Betriebsrats | Nachrichten für Betriebsräte