Nach Erkrankung zurück in den Job: Ab sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten muss der Arbeitgeber Betroffenen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Quelle: 5 Tipps für ein gutes BEM | Nachrichten für Betriebsräte