Was es alles gibt: Arbeitgeber dürfen keine Prämien für Gewerkschaftsaustritt zahlen

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Es stellt eine Verletzung der von Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit dar, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine “Treueprämie” für den Fall versprechen, dass diese aus der Gewerkschaft austreten. Unzulässig sind auch Mitarbeiterbefragungen mit dem Ziel der Ermittlung des gewerkschaftlichen Organisationsgrads im Betrieb, das Auslegen von Vordrucken für die Kündigung der Gewerkschaftsmitgliedschaft und Aufforderungen zum Gewerkschaftsaustritt.

Quelle: Der Arbeits-Rechtsberater

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