Tageslichtnutzung und Sonnenschutzmaßnahmen an Büroarbeitsplätzen

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Büroarbeitsplätze sind ohne Bildschirme kaum noch vorzustellen. Auch wenn die Technik der Bildschirme sich in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, spielt die Beleuchtung und das Außenlicht bei Bildschirmarbeitsplätzen noch eine große Rolle.

Eine neue Publikation der BAuA vermittelt komprimiertes Wissen über die teilweise widersprüchlichen Anforderungen von Energieeffizienz und Arbeitsschutz sowie über die gegenwärtige Vielfalt an Sonnenschutzmaßnahmen.

Die Publikation kann hier im Volltext herunter geladen werden.

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