Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitsvertrag oder Praktikumsvertrag?

Kennzeichnend für Praktikanten ist, dass sie sich ohne Absolvierung einer systematischen Berufsausbildung zeitweilig einer betrieblichen Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtausbildung unterziehen. Sie werden vorrangig deswegen tätig, um sich notwendige praktische Erfahrungen und Kenntnisse anzueignen, die zur Vorbereitung auf einen Beruf erforderlich sind.

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