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MVG
Harald Afholderbach

Ausschüsse

Kosten der MAV-Arbeit In § 23a Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) ist die Ausschussarbeit der Mitarbeitervertretung geregelt. Das MVG legt dabei zum einen die allgemeine Ausschussarbeit und zum anderen den ‚Sonderfall‘ des Ausschusses für Wirtschaftsfragen fest. Ausschussarbeit kann für die MAV-Arbeit einige Vorteile bringen: Sie unterstützt die Arbeitsteilung in der MAV. Ausschüsse können der Arbeitserleichterung dienen. Ausschüsse können

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