Kirche darf gehobene Posten nur mit Kirchenmitgliedern besetzen

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Jedenfalls gehobene Posten dürfen die Kirchen und ihre Organisationen nur mit Kirchenmitgliedern besetzen. Dies ist vom Selbstbestimmungsrecht der Kirchen gedeckt und daher keine unzulässige Diskriminierung, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in Berlin ein einem am Dienstag, 3. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil im Fall einer Referentenstelle entschied (Az.: 4 Sa 238/14).

Quelle: JuraForum

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