Dürfen potentielle Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren frühere Arbeitgeber des Bewerbers anrufen?

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Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht

„Digital Native“-Suche in Stellenanzeige ist altersdiskriminierend

Die Suche nach einem „Digital Native“ in einer Stellenanzeige ist ein Indiz für „eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters“. Arbeitgeber können daher verpflichtet sein, einem abgelehnten älteren Bewerber eine Diskriminierungsentschädigung zu zahlen, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 18.01.2024 (AZ: 8 Ca 191/23). Quelle: Thorsten Blaufelder

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Arbeitsrecht

Prävention hat Vorrang vor Kündigung eines Schwerbehinderten

Schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern darf auch in den ersten sechs Monaten ihres Arbeitsverhältnisses nicht vorbehaltlos gekündigt werden. Denn vor Ausspruch einer Kündigung während der sogenannten Wartezeit muss der Arbeitgeber zunächst das gesetzlich vorgesehene Präventionsverfahren durchführen und gegebenenfalls zusammen mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Integrationsamt ausloten, ob eine Weiterbeschäftigung mit Präventionsmaßnahmen doch noch möglich ist, entschied

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Immer wieder begegnet uns in der Praxis die Frage, ob es zulässig ist, im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ehemalige Arbeitgeber anzurufen, um zusätzliche Informationen über den Bewerber zu erhalten oder um Arbeitszeugnisse zu hinterfragen. Die Antwort fällt eindeutig aus, denn solche Anrufe sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aus mehreren Gründen unzulässig

Quelle: Datenschutz-Notizen

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