Nachrichten-Archiv

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Arbeitszeit
Harald Afholderbach

Rei­se­zeit mit der Bahn ist Arbeits­zeit

Auch wenn Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens ihre Zeit während Bahnfahrten zu und von Abholorten frei gestalten können, werden sie in ihrer Freiheit beschränkt, so das VG Lüneburg. Die Reisezeit mit der Bahn sei daher Arbeitszeit.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber unterstellt nach Burnout eine Selbstbeurlaubung

Wochen während der Sommerferien selbst beurlaubt, nachdem der beantragte Urlaub abgelehnt worden sei. Um das zu vertuschen, habe er eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Das Arbeitsgericht München ist davon allerdings nicht überzeugt und sieht den Beweiswert der Krankschreibung nicht als erschüttert an.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Pflicht zur amtsärztlichen Untersuchung

Sind Beschäftigte länger krank oder gibt es im Arbeitsverhältnis dauerhafte Reibereien, kann durchaus auch für Arbeitgeber Verständnis auftreten, sich von schwierigen Mitarbeiter:innen zu trennen. Doch, Recht hin, wo Recht hingehört! Kündigungsschutz gilt auch hier und das ist gut so. In Gießen stritt ein leistungsgeminderter Verwaltungsangestellter mit Unterstützung des DGB Rechtsschutzbüros erfolgreich um sein Recht und

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

„Freiwilliges Weihnachtsgeld“ schützt nicht vor verpflichtender Zahlung

Arbeitgeber können auch bei einem als „freiwillig“ bezeichneten aber fortlaufend bezahlten Weihnachtsgeld auch künftig zur Zahlung der Sonderzuwendung verpflichtet sein. Haben sie dann auch noch das Weihnachtsgeld fast immer in der gleichen Höhe gewährt, spricht dies ebenfalls für eine „betriebliche Übung“ und nicht für eine Honorierung der konkret erbrachten Arbeitsleistung, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kein Equal Pay für Leih­ar­beiter

Leiharbeiter dürfen für dieselbe Arbeit schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens, so das BAG. Diese Ungleichbehandlung werde schließlich auf anderem Wege kompensiert.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten

Begehen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgeber ihnen fristlos kündigen. Eine Abmahnung soll entbehrlich sein, wenn der Beschäftigte seine Tat geleugnet und verschleiert hat. Das soll auch bei einem einmaligen Vergehen – hier einem Arbeitszeitbetrug von zehn Minuten – gelten, entschied kürzlich das LAG Hamm. Quelle: Bund-Verlag

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