Erfreuliches aus Erfurt: Das BAG hat die Rechte von Betriebsräten gestärkt, die im Schichtdienst tätig sind. Wer am nächsten Morgen Sitzung hat, darf in der Nachtschicht vorzeitig Feierabend machen, um für die Sitzung fit zu sein.
Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden an, bestimmt der Betriebsrat mit. Bei nicht erlaubten Überstunden reicht der Appell an die Beschäftigten nicht aus, die Regelarbeitszeit einzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Betrieb so organisieren, dass Überstunden nicht anfallen.