Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Vergütung für Umkleide- und Wegezeiten

Das An- und Ablegen der Schutzausrüstung eines Wachpolizisten ist keine zu vergütende Arbeitszeit, sofern die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Umkleidemöglichkeiten nicht genutzt werden und sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich umzieht.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus, Aus, Auuuus! für die Vertrauensarbeitszeit, Stechuhren regieren das Land, ein neues Bürokratiemonster rennt durch die EU. So jedenfalls der Eindruck, wenn man den vorgenannten Hashtags folgt und den „Analysen“ Glauben schenkte, die

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben, auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Jeder vierte Beschäftigte arbeitet ohne Pause

28 Prozent der Beschäftigten gönnen sich regelmäßig keine Pausen. Bei jüngeren Beschäftigten zwischen 15 und 29 Jahren liegt der Anteil mit 31 Prozent sogar noch höher. So die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.

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Rufbereitschaft ist Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15), dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und in der er verpflichtet ist, auf Abruf seines Arbeitgebers kurzfristig zur Verfügung zu stehen (Rufbereitschaft), Arbeitszeit ist. Quelle: Anwaltskanzlei Finkeldei

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