BAG stärkt Betriebsräte: Erholung muss sein!

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Erfreuliches aus Erfurt: Das BAG hat die Rechte von Betriebsräten gestärkt, die im Schichtdienst tätig sind. Wer am nächsten Morgen Sitzung hat, darf in der Nachtschicht vorzeitig Feierabend machen, um für die Sitzung fit zu sein. BAG, Beschluss vom 18.01.2017, Az.: 7 AZR 224/15.

Quelle: Weka

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