Nachrichten-Archiv

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (03)

Kirchenmitgliedschaft keine Voraussetzung mehr ACK-Klausel für Rechtsbeistände fällt weg Die Mitarbeitervertretung (MAV) kann sich bei einer Auseinandersetzung vor dem Kirchengericht durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen. Wegen der Komplexität des Kirchengerichtsverfahrens ist die Beauftragung eines Rechtsbeistands sinnvoll. $ 61 Abs. 4 (a. F.): (4) Die Beteiligten können zu ihrem Beistand jeweils eine Person hinzuziehen, die Mitglied

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (02)

‘Nicht mehr betteln’ Übernahme der Kosten für sachkundige Personen Die Mitarbeitervertretung kann zu ihrer Unterstützung sachkundige Personen hinzuziehen. Bisher war es aber vor der Hinzuziehung erforderlich, dass die Dienststellenleitung der Kostenübernahme zugestimmt hat. $ 30 Abs. 2 (a. F.): (2) Die durch die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung entstehenden erforderlichen Kosten trägt die Dienststelle, bei der die

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (01)

Deja Vu!? Endlich Unternehmensmitbestimmung – oder doch nicht? Mit großen Erwartungen haben die Mitarbeitervertretungen auf die EKD-Synode 2023 geblickt. Der zur Synode vorgelegte Gesetzesentwurf machte Hoffnung. Sehr konkret wurde in dem Entwurf die zukünftige Unternehmensmitbestimmung beschrieben. Auch wenn bei den unternehmerischen Entscheidungen die Dienstgeber letztendlich das Sagen hat, hätte eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung einen erheblich Einfluss

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Die Interessenabwägung macht den Unterschied

In 17 Jahren war der 59-jährige Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens vier Mal zu spät gekommen und hatte deshalb schon Abmahnungen erhalten. Dem Arbeitgeber war es nun zu viel. Er kündigte. Den anschließenden Kündigungsschutzprozess gewann der DGB Rechtsschutz. Das Arbeitsgericht Berlin meinte, die Kündigung sei unverhältnismäßig. Quelle: DGB-Rechtsschutz

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitnehmer muss unter Umständen eine SMS vom Chef auch in Freizeit lesen

Einem Arbeitnehmer kann auch in seiner Freizeit das Lesen einer SMS von seinem Chef über den konkreten Arbeitsbeginn zumutbar sein. Sieht die betriebliche Regelung eines Rettungsdienstunternehmens vor, dass der konkrete Arbeitsbeginn für als Springer eingesetzte Notfallsanitäter einen Tag zuvor mitgeteilt wird, muss der Beschäftigte die Arbeitgeber-Weisung auch abrufen, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in

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Sozialrecht
Harald Afholderbach

So beantragst Du Kinderkrankentage

Wenn das Kind krank ist, bist Du als Elternteil laut Gesetz von der Arbeit freigestellt. Aber wie sieht es finanziell aus? Nur in seltenen Fällen zahlt Dir Dein Arbeitgeber Dein Gehalt weiter. Deswegen gibt es das Kinderkrankengeld. Und bei dem erwartet Dich 2024 eine Neuerung. Quelle: Finanztip

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Mitbestimmung bei Verbot privater Handynutzung

Ein Arbeitgeber kann die private Handynutzung im Job während der Arbeitszeit verbieten, ohne den Betriebsrat zu beteiligen. Eine entsprechende Weisung ist nicht mitbestimmungspflichtig, weil sie das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betrifft – so das Bundesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag (Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist noch nicht veröffentlicht)

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung trotz positivem BEM

Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Sozialrecht
Harald Afholderbach

Versicherungsschutz beim Kauf eines Leberkässemmels

Zum Unfallversicherungsschutz beim Einkauf eines gegrillten Hähnchens in der Mittagspause des Homeoffices hat das Bundessozialgericht bereits 2021 entschieden. Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, in welchen Berufsgenossenschaften Leistungen versagen. Nun hat sich dazu in einem Verfahren des DGB Rechtschutzbüros München auch das örtliche Sozialgericht auseinandergesetzt und den streitigen Versicherungsschutz anerkannt. Quelle: DGB-Rechtsschutz

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