Arbeitszeit: Das muss der Arbeitgeber bei Überstunden beachten

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

Weiterlesen »
Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

Weiterlesen »
Bild von SplitShire auf Pixabay

Ordnet ein Arbeitgeber Überstunden an, bestimmt der Betriebsrat mit. Bei nicht erlaubten Überstunden reicht der Appell an die Beschäftigten nicht aus, die Regelarbeitszeit einzuhalten. Der Arbeitgeber muss den Betrieb so organisieren, dass Überstunden nicht anfallen. Mehr zur Rolle von Betriebsrat und Arbeitgeber bei Überstunden lesen Sie in der Zeitschrift AiB.

Quelle: Bund-Verlag

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen