Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit
In welchen Fällen muss ein Arbeitnehmer trotz Krankheit zu einem Personalgespräch bei seinem Arbeitgeber erscheinen?
In welchen Fällen muss ein Arbeitnehmer trotz Krankheit zu einem Personalgespräch bei seinem Arbeitgeber erscheinen?
Immer wieder begegnet uns in der Praxis die Frage, ob es zulässig ist, im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ehemalige Arbeitgeber anzurufen, um zusätzliche Informationen über den Bewerber zu erhalten oder um Arbeitszeugnisse zu hinterfragen. Die Antwort fällt eindeutig aus, denn solche Anrufe sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aus mehreren Gründen unzulässig
Erfreuliches aus Erfurt: Das BAG hat die Rechte von Betriebsräten gestärkt, die im Schichtdienst tätig sind. Wer am nächsten Morgen Sitzung hat, darf in der Nachtschicht vorzeitig Feierabend machen, um für die Sitzung fit zu sein.
In der Praxis kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schließen und später diesen durch mündliche Absprachen ergänzen. Für den Arbeitnehmer stellt sich dann die Frage, ob er hier sich zum einen auf die Absprache berufen kann und zum anderen, ob es ggf. Beweiserleichterung gibt.
Internetseite des Teamer*innen-Arbeitskreises „Kirche“
beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.