Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Urlaubsanspruch: Urlaub vor der Rente nehmen

Weg ist weg: Auch der Urlaubsanspruch eines langzeitig erkrankten Arbeitnehmers kann nach 15 Monaten am 31. März des Folgejahrs verfallen. Was nur wenige wissen: Scheidet der erkrankte Arbeitnehmer genau zu diesem Stichtag aus dem Arbeitsverhältnis aus, um in Rente zu gehen, erlischt auch sein Anspruch auf Abgeltung der Urlaubstage.

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Bild von Tayeb MEZAHDIA auf Pixabay
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Einsichtsrecht: Einsicht in elektronische Unterlagen

Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats einzusehen. In der Praxis kann das schwierig sein, wenn nur einem Teil der Mitglieder am Arbeitsplatz ein PC zur Verfügung steht. Kommt es im Gremium zum Streit darüber, ob alle Mitglieder gleiche Möglichkeiten zur Einsicht haben, kann das Arbeitsgericht entscheiden.

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