Bei Mobbing Arbeitsverweigerung
Kommt der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht nach, kann ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Arbeitsleistung bestehen.
Kommt der Arbeitgeber seinen Fürsorgepflichten nicht nach, kann ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Arbeitsleistung bestehen.
Das ab dem 1.1.2017 im Zuge des Bundesteilhabegesetzes veränderte SGB IX erschwert die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ausspricht, ist gemäß § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam.
Der Betriebsrat hat das Recht auf Unterrichtung in Personalangelegenheiten. Dafür hat die Arbeitgeberin alle Tatsachen bekannt zu geben, die sie zur Grundlage ihrer Personalplanung machen möchte.
Die Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) hat jetzt ein neues Faktenheft (iga.Fakten 10) veröffentlicht. In dem Faktenheft werden die psychischen Anforderungen in unserer Arbeitswelt beleuchtet und Möglichkeiten der Prävention aufgezeigt.
Der Antrag auf Elternzeit bedarf der strengen Schriftform als empfangsbedürftige Willenserklärung. Elektronische Übermittlung benötigt eine elektronische Signatur.
Internetseite des Teamer*innen-Arbeitskreises „Kirche“
beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.