Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung: Heimliches Mitschneiden ist tabu

Wer sich wegen eines Personalgesprächs Sorgen macht, sollte seinen Betriebsrat mitnehmen. Das Gespräch heimlich mit dem Smartphone aufzuzeichnen, ist eindeutig der falsche Weg. Wer das tut, verletzt das Persönlichkeitsrecht seines Gegenübers und liefert dem Chef einen wasserdichten Kündigungsgrund.

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Eingruppierung: Zustimmung ganz oder gar nicht

Wird der Betriebsrat zu einer Eingruppierung angehört, muss er die Anfrage eindeutig beantworten. Eine Zustimmung unter Vorbehalt ist unwirksam. Dass der Arbeitgeber das Zugesagte auch einhält, muss der Betriebsrat anderweitig sicherstellen.

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